Liebe Angehörige, Besucher und Nahestende unserer Bewohner und Freunde unseres Hauses!
Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen über die Entwicklungen im St. Franziskus. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig unsere Website zu besuchen. So bleiben Sie ständig aktuell über die Entwicklungen im St. Franziskus informiert.
Wenn Sie uns etwas mitteilen möchten, nutzen Sie dazu auch gern das GÄSTEBUCH auf dieser Seite!.
NEUE MASSNAHMEN GÜLTIG SEIT 11.01.2021 Durch das Landesregierung wurden Änderungen der Corona-Verordnung kurzfristig notverkündet. Die neuen Regelungen gelten seit 11.01.2021.
ZUTRITT VON BESUCHERN Nach den neuen Regelungen ist der Zutritt von Besuchern zu stationären Einrichtungen - wie dem St. Franziskus - NUR NACH VORHERIGEM NEGATIVEN ANTIGENTEST und mit einem FFP2-Atemschutz zulässig.
Die vorherige Testung ist nicht auf Antigen-Tests beschränkt. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels PoC-Antigen-Test darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens 72 Stunden alt sein.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen äußerst begrenzter personeller und zeitlicher Kapazitäten derzeit kein Angebot zu Schnelltests für Besucher unseres Seniorenzentrums machen können. Aber wir sind bemüht, diesbezüglich eine Lösung zu finden. Sobald wir ein Testangebot vorhalten können, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.
Alle anderen Regelungen für den Besuch Ihrer Angehörigen in unserem Hause bleiben zunächst unverändert bestehen (s.u.).
IMPFUNG VON BEWOHNERN UND PERSONAL Wir stehen in enger Verbindung mit den zuständigen Behörden und den für die Impfung verantwortlichen Stellen. Die Vorbereitungen für die Corona-Schutz-Impfung im St. Franziskus laufen auf Hochtouren. Die Impfbereitschaft ist quasi erreicht. Sobald wir einen Termin für die Impfung von dem Mobilen Impfteam (MIT) des Landkreises erhalten haben, werden wir diesen bekannt geben.
ERGÄNZENDER HINWEIS Wir danken den vielen bevollmächtigten Personen für den unproblematischen und zügigen Rücklauf der Einwilligungen zur Impfung. Sie erleichtern uns damit den organisatorischen Aufwand immens. Allerdings kam es offenbar zu Irritationen bezüglich des Formblattes "Anamnese Einwilligung". Viele sandten uns diese Formular bereits ausgefüllt zurück. Es wird jedoch erst am Tag der Impfung benötigt. Sie finden unten einen Download des Formulars, das Sie sich gern erneut ausdrucken und uns zum Impftag zuleiten könne. Des Weiteren finden Sie einige Informationen zur Aufklärung über die Information ebenfalls am Ende diese Textes im "Aufklärungsmerkblatt".
BESUCHSREGELUNGEN Grundsätze:
VOR dem Besuch muss ein negativer Testbefund (wie oben beschrieben)vorgelegt werden. Ohne dieses Testergebnis sind Besuche derzeit nicht möglich.
Zusätzlich ist das Tragen eines FFP2-Atemschutzes sowohl während des gesamten Aufenthaltes im Seniorenzentrum verpflichtend. Dies gilt auch für Aufenthalte im Park.
Bewohner/innen können pro Tag von zwei Personen besucht werden, und zwar unabhängig davon, ob der Besuch im Zimmer, im Park oder im Besuchsbereich stattfindet!
In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich (bitte stimmen Sie in diesem Fall Ihren Besuchswunsch mit der Einrichtungsleitung ab).
Besuche können ausschließlich auf den Zimmern stattfinden.
Besuche und der Aufenthalt der Besucher in Gemeinschaftsbereichen (Kapelle, Wohnbereiche, Café) sind nicht gestattet.
Aus Gründen der eventuell notwendig werdenden Kontaktnachverfolgung müssen weiterhin alle Besuche registriert werden. Am Eingangsbereich des St. Franziskus finden Sie dafür hilfreiche Hinweise und Formulare. Sie können das Formular auch vorbereitend online ausfüllen und mitbringen (s.u.). Solange noch keine uneingeschränkten Besuchsmöglichkeiten aufgrund des Pandemiegeschehens möglich sind, bitten wir Sie, sich an die Besuchszeiten zu halten.
BESUCHSZEITEN: Montag - Freitag von 10.00-12.00 Uhr und 14.30-16.00 Uhr sowie am Wochenende von 14.30-16.00 Uhr.
Die Händedesinfektion der Besucher beim Betreten des Hauses ist obligatorisch und muss von allen Besuchern durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 - 2 Metern - auch im Freien!
Personen ist der BESUCH NICHT GESTATTET, - die in Kontakt mit einer an Covid-19 infizierten Person stehen oder - die Symptome einer Atemwegserkrankung oder erhöhte Temperatur aufweisen oder - die nachweislich an SARS-CoV-2 erkrankt sind.
Diese Regelungen gelten nicht, wenn Bewohner an Covid-19 erkrankt sind und besucht werden. In diesen Fällen sind Besuche nur unter besonderen Vorkehrungen und in Absprache mit der Einrichtungsleitung möglich (s.a. „Registrierung von Besuchern“).
An Covid-19 erkrankte Bewohner können unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung strenger Schutzvorkehrungen (MNB, Handschuhe, Schutzkittel, Mindestabstand) besucht werden.
Die Besuchsregelungen können außer Kraft gesetzt werden, wenn im St. Franziskus ein Covid-19-Infektionsfall auftritt.
REGISTRIERUNG: Besucher sind verpflichtet, sich beim Betreten des Hauses registrieren zu lassen und ihre Daten zu hinterlegen. Die Angabe der Daten ist verpflichtend und stellt bei Nichteinhaltung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Bitte füllen Sie an der Information im Eingangsbereich des St. Franziskus eine Erklärung aus, auf der Sie Ihre Daten hinterlegen und in der sie sich verpflichten, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu kennen und sich daran zu halten. Die Selbstauskunft liegt am Eingangsbereich aus. Sie erhalten beim Betreten des Hauses entsprechende Hinweise und geben nach dem Ausfüllen die Erklärung an der Pforte ab oder werfen sie in einen dafür vorgesehenen Behälter ein.
Das Registrierungsformular finden Sie am Ende dieses Textes zum Herunterladen. Wenn Sie mögen, füllen Sie das Formular gern vor Ihrem Besuch bequem zuhause aus, bringen es unterschrieben mit und geben es an der Information ab.
BITTE BEACHTEN SIE! Es besteht eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Registrierung!
Die genannten Regelungen gelten auch für Besuche im Freien!
Besucher, die sich nicht an die oben dargestellten Regelungen halten bzw. trotz Aufforderung zur Einhaltung die Regelungen missachten, können vorübergehend von Besuchen ausgeschlossen werden.
Wir hoffen, dass die Schutzmaßnahmen durch die konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen und die Impfkampagne zu einem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen führen und wir in einigen Monaten zu einem Normalbetrieb mit deutlich geringerem Regulierungsbedarf zurück kehren können.
Bleiben Sie zuversichtlich, geduldig und achten Sie bitte gut auf sich!
Herzlichen Dank Frau Nußberger!
Frau Nußberger näht für uns
Herzlichen Dank auch an unsere Hygienebeauftragte, Susanne Worgull, und alle Kolleginnen, die sich nach íhrem anstrengenden Dienst noch an die Nähmaschine setzen, um Mundschutzmasken für das Team zu nähen!
Herzprojekt Gärtle
Herzprojekt Vorderseite
Der Trompeter von Säckingen - Melanie Bächle
Herzprojekt
Danke, dass Sie an uns denken!
Wir danken von Herzen Paula Behmer und Anna Böhmer
■ Herzlich Willkommen!
Das Seniorenzentrum St. Franziskus in Bad Säckingen wurde 1972 eingeweiht, um pflegebedürftigen Mitbürgern der Stadt ein Heim zu geben.
Im Jahr 2009/2010 fand eine Generalsanierung statt. Die Einrichtung bietet 100 Pflegebedürftigen, auf vier Wohnbereichen, ein Zuhause.